N
Neutral

CO2-neutral bis 2045

Mit der Änderung des Klimaschutzgesetzes hat die deutsche Bundesregierung die Klimaschutzvorgaben verschärft und das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 festgeschrieben. Das Gesetz hat am 25. Juni 2021 den Bundesrat passiert und ist am 31. August 2021 in Kraft getreten.

Natürliche Kohlenstoffspeicher stärken

Bis 2030 sollen die Emissionen gegenüber 1990 um 65 Prozent sinken. Dafür sollen nicht nur CO2-Ausstoß reduziert, sondern auch Wälder und Moore als Kohlenstoffspeicher gestärkt werden. Sie sind wichtig, um unvermeidbare Restemissionen von Treibhausgasen zu binden.

Klimaschutz europäisch – abgestimmt

Ziel ist ein gut koordinierter Klimaschutz auf europäischer und nationaler Ebene. Die Energie- und Umweltministerien verständigten sich darauf, bestehende Klimaschutzvorgaben zu verschärfen. Grundlage dafür ist das „Fit-for-55-Paket“ der EU-Kommission, mit dem die gesamte EU ihre Treibhausgas-Emissionen bis 2030 um 55 Prozent senken und damit die Vorgaben des Pariser Weltklimaabkommens einhalten will.

Fahrplan zur Klimaneutralität

  • 12. Mai 2021: Anhebung der jährlichen Minderungsziele für die Jahre 2023 bis 2030 und gesetzliche Festlegung der jährlichen Minderungsziele für die Jahre 2031 bis 2040
  • 2024: Festlegung der jährlichen Minderungsziele für die Jahre 2031 bis 2040
  • Spätestens 2032: Festlegung der jährlichen Minderungsziele für die Jahre 2041 bis 2045
  • 2034: Festlegung der jährlichen Minderungsziele pro Sektor für die letzte Phase bis zur Treibhausgasneutralität von 2041 bis 2045